Allgemeine Geschäftsbedingungen der Katzenpension Filou

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Die Katzenpension „Filou“ verpflichtet sich, im Vertrag genannte Katze für den vereinbarten

   Zeitraum artgerecht und unter Einhaltung des Tierschutzgesetzes und dessen Nebenbestimmungen

    unterzubringen und zu versorgen.         

 

2. Der Halter verpflichtet sich, am Tag der Abholung die aktuellen Preise für die

    Übernachtung/Tagesbetreuung zu zahlen. Oder vorab auf unser Konto zu überweisen.

    Gezählt werden die Nächte.

    Die aktuellen Preise entnehmen Sie bitte der Preisliste.

    Die Fellpflege bei langhaarigen Katzen wird nach Vereinbarung zusätzlich berechnet.

    Der gebuchte Zeitraum ist auch dann komplett zu bezahlen, wenn die Katze vorzeitig

    abgeholt wird.

    Ein Pensionsplatz gilt nur als reserviert, wenn der Vertrag ausgefüllt und unterschrieben bei der 

    Katzenpension Filou eingegangen ist und von dieser gegengezeichnet wurde.

    Die Unterkunft wird durch uns bestimmt.

    Es werden nur kastrierte Tiere aufgenommen. Unkastrierte Jungtiere in Absprache.

 

3. Stornogebühren

    Im Falle der Stornierung eines bereits verbindlich gebuchten Pensionsaufenthaltes berechnen wir :

    30 bis 7 Tage vor Pensionsbeginn : 75 % der Gesamtkosten

    weniger als 7 Tage vor Pensionsbeginn: 100% der Gesamtkosten

    Sollte eine Stornierung wegen mangeldem Impfschutz ausgesprochen werden müssen, sind 80% der

    Pensionskosten zur Zahlung fällig.

 

4. Ist es dem Halter nicht möglich, seine Katze zum angegeben Zeitpunkt abzuholen, ist dies

    umgehend mitzuteilen. Bei einer nicht vereinbarten Verlängerung des Aufenthaltes ist eine

    zusätzliche Gebühr von 3,00€ pro Tag zu entrichten. Zudem behält sich die

    Katzenpension „Filou“ Zeulenroda-Triebes vor, bei voll belegter Pension, die Katze in einer

    anderen Tierpension unterzubringen.

    Alle hierdurch entstehenden Kosten inkl. Fahrtkosten sind vom Halter zu tragen.

    Die Fahrtkosten werden mit 0,40€/km berechnet.

 

5. Wird die Katze nicht zum vertraglich vereinbarten Abholtermin abgeholt und wurde die

    Aufenthaltsdauer nicht vom Halter verlängert, wird die Katze dem Tierheim übergeben. Sämtliche

    daraus resultierende Kosten trägt der Halter.

    Die Aufnahme der Katze erfolgt auf eigene Gefahr des Halters.

    Die Haftung der Tierpension für Schäden aller Art durch die Katze wird ausgeschlossen, es sei denn,

    die Schäden beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung.

    Der Tierbesitzer stellt die Katzenpension hiermit von sämtlichen Ansprüchen Dritter aus

    §834 BGB frei.

    Der Tierbesitzer haftet für alle von seinen Tieren verursachten Schäden.

    Schäden durch die Katze z. Bsp. durch Markieren, werden mit dem Halter besprochen und berechnet.

    Für Schäden, die die Katze(n) während des vereinbarten Zeitraumes erleiden könnte(n), übernimmt die  

    Katzenpension Filou Zeulenroda-Triebes keine Haftung, es sei denn die

    Schädigung ist  vorsätzlich  oder grob fahrlässig entstanden.

    Die Haftung der Katzenpension Filou Zeulenroda-Triebes für entlaufene Tiere / Tod / Ansteckung /

    Verletzungen  ist ebenfalls auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

    Das Haftungsrisiko für Schäden am Tier von Katzenpension „Filou“ ist beschränkt auf nicht mehr als

    500,00€ pro Tier.

   

 

7. Die Katzenpension „Filou“ übernimmt keine Haftung für Körbchen, Decken, Spielzeug oder

    andere mitgebrachte Gegenstände.

    Falls diese beschädigt werden oder aus irgendeinem Grund verloren gehen, werden diese

    durch die Tierpension nicht ersetzt.

 

8. Das Futter für die Dauer des Aufenthaltes ist bitte mitzubringen, damit ihre Katze sich nicht auf

    ein neues Futter umstellen muss und somit auch Durchfallerkrankungen vorgebeugt werden kann.

 

    Reicht das mitgebrachte Futter nicht aus oder muss die Tierpension aus einem sonstigen Grund

    Futter zur Verfügung stellen, werden dem Tierhalter diese Kosten extra berechnet.

 

9. Der Halter versichert, dass die Katze gegen Katzenseuche (Panleukopenie) und Katzenschnupfen 

     (Rhintracheitis)geimpft ist. Eine Impfung gegen Katzenleukose und Feline infektiöse Peritonitis (FIP)

    wird empfohlen. Eine Impfung gegen Tollwut ist bei Freigängerkatzen verpflichtend.           

    Ein Nachweis der bestehenden  Impfungen gegenüber der Tierpension erfolgt über die tierärztliche

    Bescheinigung.

    Mittels der tierärztlichen Bescheinigung erfolgt der Nachweis,

    dass die Katze mit einem entsprechendem Mittel gegen Zecken und Flöhe behandelt wurde.

 

10. Der Halter versichert, dass das Tier innerhalb der letzten 30 Tage an keiner ansteckenden

    Krankheit gelitten hat und bestätigt, dass sich die Katze in einem guten gesundheitlichen Zustand  

    befindet.            

    Bringt die Katze eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Besitzer dieser Katze ebenso

    die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Menschen und Tiere.

 

11. Sollte die Katze krank werden oder sich verletzen, ist die Katzenpension „Filou“ berechtigt,

    in eigenem Ermessen einen Tierarzt hinzuzuziehen, Medikamente zu verabreichen oder

    das Tier in anderer Weise medizinisch zu versorgen.

    Die hierdurch entstehenden Kosten sind durch den Halter zu tragen. Für tierärztliche Behandlungsfehler 

    übernimmt die Katzenpension Filou Zeulenroda-Triebes keine Haftung.

 

12 .Sollte sich die Katze während des Aufenthalts in einer Art und Weise verletzen oder erkranken,

      dass der hinzugezogene Tierarzt zur Euthanasie (Einschläferung) rät, 

     wird der Halter unverzüglich verständigt.

 

    Ist dieser innerhalb von 12 Stunden nicht erreichbar, liegt die Entscheidungsbefugnis bezüglich der

    Euthanasie (Einschläferung) bei der Katzenpension „Filou“.Die Kosten trägt der Halter.

    Sollte die Katze auf sonstige Weise ableben, werden ebenfalls alle anfallenden Kosten vom Halter

    getragen.

    Die Katze wird der Tierkörperbeseitigung zugeführt.

 

13. Der Pensionsvertrag gilt bei Abschluß für das jeweilige Kalenderjahr. Dieser Vertrag wird nur einmal

    geschlossen und gilt somit auch für alle zukünftigen Aufenthalte innerhalb dieses

    Kalenderjahres nach Unterzeichnung.

 

14. Der Halter erklärt, dass das in die Pension gebrachte Tier in seinem Eigentum steht, bzw. er im Auftrag

    des Eigentümers handelt.

 

15. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrages im

     Übrigen.

 

16. Mit Unterzeichnung des Pensionsvertrages hat der Halter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    der Katzenpension „Filou“ anerkannt.

    Die benötigten Daten zur Pensionsabwicklung werden bei uns gespeichert. Es werden alle Daten

    vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

 

17. Die Erteilung einer Erlaubnis nach $11 Abs. 1 Nr. 3a der Tierschutzgesetzes wurde vom

    Veterinäramt Zeulenroda-Triebes erteilt.

 

 

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© Uwe Hüttmann